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   BVerwG, 24.01.1964 - II B 57.61   

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https://dejure.org/1964,1517
BVerwG, 24.01.1964 - II B 57.61 (https://dejure.org/1964,1517)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1964 - II B 57.61 (https://dejure.org/1964,1517)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1964 - II B 57.61 (https://dejure.org/1964,1517)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die gerichtliche Aufklärungspflicht - Voraussetzungen für die Aussetzung eines Verfahrens und Vorgreiflichkeit einer Rechtssache - Beurteilung der Ermessensentscheidung - Anrechenbarkeit von Renten aus ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BVerwG, 24.01.1964 - II B 57.61
    Denn dieser Bescheid, in dem nur zum Ausdruck gebracht ist, daß es bezüglich der Anrechnung der Sozialversicherungsrente bei dem Bescheid vom 18. Mai 1956 verbleibe, enthält keine Regelung des Rechtsverhältnisses des Klägers, sondern ist als bloße "wiederholende Verfügung" (vgl. BVerwGE 13, 99) ohnehin nicht im Verwaltungsstreitverfahren anfechtbar, so daß das Berufungsgericht den Antrag auf Aufhebung des Bescheides vom 29. November 1956 auch dann, als unzulässig hätte abweisen müssen, wenn es keine Klageänderung angenommen hätte.
  • BVerwG, 24.04.1959 - VI C 91.57
    Auszug aus BVerwG, 24.01.1964 - II B 57.61
    Erst nach Ablauf der Beschwerdefrist hat die Beschwerde eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1959 - BVerwG VI C 91.57 - gerügt.
  • BVerwG, 07.12.1960 - VI C 65.57
    Auszug aus BVerwG, 24.01.1964 - II B 57.61
    Die Beschwerde meint, das Berufungsurteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VI C 65.57 - (BVerwGE 11, 283) ab; das Berufungsgericht habe nämlich für unerheblich gehalten, daß der Beklagte eine Entscheidung nach § 87 Abs. 2 Satz 3 BBG in der irrigen Erwägung, daß überzahlte "Abschlagszahlungen" stets ohne Rücksicht auf den Wegfall der Bereicherung zurückzufordern seien, nicht getroffen habe.
  • BVerwG, 29.12.1960 - II B 44.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung der allgemeinen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1964 - II B 57.61
    An dieser Rechtslage hat sich durch das Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung nichts geändert, wie der beschließende Senat mit eingehender Begründung in seinem Beschluß vom 29. Dezember 1960 - BVerwG II B 44.60 - (DÖV 1961 S. 192) ausgeführt hat.
  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1964 - II B 57.61
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage aufwirft und diese Rechtsfrage bei Zulassung der Revision der Klärung zugeführt werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 30.01.1961 - VIII B 159.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1964 - II B 57.61
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts geltend gemacht wird, genügt den Formerfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO nur, wenn die Entscheidung bezeichnet und außerdem kenntlich gemacht wird, inwiefern das Berufungsgericht nach Meinung der Beschwerde von ihr abweicht (so schon BVerwG, Beschluß vom 30. Januar 1961 - BVerwG VIII B 159.60 - [DVBl. 1961 S. 382]).
  • BVerwG, 08.03.1962 - V B 92.61

    Antrag auf Entschädigung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1964 - II B 57.61
    Sie hat nicht die einzelnen Tatsachen angegeben, aus denen sich schlüssig ergibt, daß dieser Verfahrensmangel vorliegt und daß das Berufungsurteil auf diesem Mangel beruhen kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 8. März 1962 - BVerwG V B 92.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 39]).
  • BVerwG, 01.07.1963 - II C 163.61

    Anrechnung eines Teils der Sozialrente auf den Unterhaltsbeitrag - Beendigung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1964 - II B 57.61
    Wegen der Anrechnung der dem Kläger von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte gewährten Rente auf den Unterhaltsbeitrag für die hier allein im Streit befindliche Zeit bis zum 31. August 1957 - die Anrechnung für die Zeit seit dem 1. September 1957 war Gegenstand eines durch Beschluß des erkennenden Senats vom 1. Juli 1963 (BVerwG II C 163.61) abgeschlossenen weiteren Rechtsstreites - können sich Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung nicht stellen.
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